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AMBULANTE HILFE
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Um dem besonderen kommunikativen Bedarf Hörgeschädigter gerecht zu werden, haben wir uns in den Hilfen auf diesen Bereich konzentriert und spezialisiert.
Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe unterstützen wir Familien, in denen eine oder mehrere Personen von einer Hörschädigung betroffen sind. Anlässe für den Einsatz einer Familienhilfe oder eines Betreuungsbeistandes können sehr unterschiedlich sein. Einige Beispiele:

• Erziehungsprobleme
• mangelnde Akzeptanz der Hörschädigung
• häusliche Isolation
• mangelnde Kommunikation in der Familie
• (drohende) Entwicklungsstörungen beim Kind/Jugendlichen
• Trennungssituationen
• Schulprobleme

Neben der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten wir auch im Bereich Eingliederungshilfe nach SGB XII mit erwachsenen Hörgeschädigten. Anlaß für den Einsatz einer Eingliederungshilfe kann u.a. sein:

• Hilfe zur Verselbständigung für junge Erwachsene
• Unterstützung bei psychischen Problemen
• Drogenproblematik / Delinquenz
• Aufhebung der häuslichen Isolation
• Alphabetisierung für Gehörlose ohne Deutschkenntnisse
• Kommunikationstraining
• Sprach- und Hörtraining für Schwerhörige und CI-Träger