Um dem besonderen kommunikativen Bedarf
Hörgeschädigter gerecht zu werden, haben wir uns in den
Hilfen auf diesen Bereich konzentriert und spezialisiert.
Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe unterstützen
wir Familien, in denen eine oder mehrere Personen von einer
Hörschädigung betroffen sind. Anlässe für den
Einsatz einer Familienhilfe oder eines Betreuungsbeistandes können
sehr unterschiedlich sein. Einige Beispiele:
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• Erziehungsprobleme
• mangelnde Akzeptanz der Hörschädigung
• häusliche Isolation
• mangelnde Kommunikation in der Familie
• (drohende) Entwicklungsstörungen beim Kind/Jugendlichen
• Trennungssituationen
• Schulprobleme
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Neben der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten wir auch im Bereich
Eingliederungshilfe nach SGB XII mit erwachsenen
Hörgeschädigten. Anlaß für den Einsatz einer
Eingliederungshilfe kann u.a. sein:
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• Hilfe zur Verselbständigung für junge Erwachsene
• Unterstützung bei psychischen Problemen
• Drogenproblematik / Delinquenz
• Aufhebung der häuslichen Isolation
• Alphabetisierung für Gehörlose ohne Deutschkenntnisse
• Kommunikationstraining
• Sprach- und Hörtraining für Schwerhörige und CI-Träger
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